FAQ

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Grundlagen


Wie wird die Höhe zahnärztlicher Gebühren bestimmt?

Was ist und wozu dient § 2 Abs. 1 und 2 GOZ?

Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt, von dieser gebührenrechtlichen Regelung stärker Gebrauch zu machen.
Wieso?

Warum ist die Vereinbarung so bedeutsam?

Muss der Zahlungspflichtige bei Abschluss einer Vereinbarung einen Eigenanteil tragen?

Rechtliches


Was ist beim Zustandekommen der Vereinbarung zu beachten?

Muss der Zahlungspflichtige eine Ausfertigung der Vereinbarung erhalten?

Kann das Schriftstück auch durch eine elektronische Form ersetzt werden?

Ist der Zeitraum zwischen Abschluss der Vereinbarung und der Erbringung der vereinbarten Leistungen vorgeschrieben?

Kann ein Mitarbeiter der Praxis das verpflichtende Gespräch mit dem Zahlungspflichtigen über die Vereinbarung führen?

Sind die Unterschriften auf der Vereinbarung delegationsfähig?

Sind in dem Schriftstück Gründe für die Vereinbarung anzugeben?

Darf die Vereinbarung auch in einem akuten Notfall getroffen werden?

Werden die gewählten Steigerungssätze mit dem Zahlungspflichtigen verhandelt?

Ist die Vereinbarung nur möglich bei Steigerungssätzen oberhalb des 3,5-fachen?

Gibt es auch Vereinbarungen unterhalb des 2,3-fachen Steigerungssatzes?

Können Leistungen „auf Vorrat“ vereinbart werden?

Können Vereinbarungen auch mit gesetzlich Krankenversicherten getroffen werden?

Können auch Versicherte des Basistarifs eine solche Vereinbarung schließen?

Können bei Vorliegen einer Vereinbarung in der Rechnungslegung die vereinbarten Steigerungssätze überschritten werden?

Können bei Vorliegen einer Vereinbarung in der Rechnungslegung die vereinbarten Steigerungssätze unterschritten werden?

Müssen trotz Vereinbarung Steigerungssätze oberhalb des 2,3-fachen in der Rechnung begründet werden?

Was ist, wenn nicht alle vereinbarten Leistungen zur Ausführung gelangen?

Sind vereinbarte Leistungen in der Rechnung zu kennzeichnen?